Informationen zum "Herkunktssprachlichen Unterricht"
Herkunftssprachlicher Unterricht wird in Hessen sowohl in der Verantwortung des Landes Hessen als auch in der Verantwortung der Herkunftsländer jahrgangs- und schulformübergreifend an zentralen Standorten als Wahlunterricht in ausgewählten Sprachen angeboten.
Die Kinder müssen dafür in ihrer Stammschule angemeldet werden, eine Kopie der Anmeldung geht an die Standortschule, in der der Unterricht stattfindet.
Soll eine Bewertung einer Sprache, die in der Verantwortung des Herkunftslandes angeboten wird, im normalen Zeugnis erscheinen, müssen Eltern dies die Eltern in der Stammschule beantragen.
Aktuelle Informationen zu den verschiendenen Angeboten finden Sie hier.